Gestern hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post und Fernmeldeverkehrs BÜPF eröffnet.
Neben einer Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung von 6 auf 12 Monaten, wird nun auch die Nichtbeschwerdemöglichkeit im Gesetz verankert, Strafbestimmungen bei Nichtfolgeleistung aufgenommen, die Kosten und eine Zertifizierung den Providern auferlegt und eine zentrale Datenbank eingeführt.
Zusätzlich scheint es, wie wenn doch tatsächlich via Änderung des BÜPFs die noch nicht geltende Eidgenössische Strafprozessordnung um einen Trojaner Federal-Artikel erweitert werden soll:
“Sind bei einer Überwachung des Fernmeldeverkehrs die bisherigen Massnahmen erfolglos geblieben oder wären andere Überwachungsmassnahmen aussichtslos oder würden die Überwachung unverhältnismässig erschweren, so kann die Staatsanwaltschaft auch ohne Wissen der überwachten Person das Einführen von Informatikprogrammen in ein Datensystem anordnen, um die Daten abzufangen und zu lesen. Die Staatsanwaltschaft gibt in der Anordnung der Überwachung an, auf welche Art von Daten sie zugreifen will.”
Die Vernehmlassung dauert bis zum 18. August (Gestern war es noch der 9. September…).
Eine ausführliche Würdigung folgt – nach dem detaillierten Studium…