kire.ch Blog
Weblog zu kire.ch

Hier im Blog werden Kurzartikel veröffentlicht und auf Neuigkeiten auf www.kire.ch hingewiesen. Es gibt sie auch als Archiv, nach Kategorien sortiert und als RSS Newsfeed .


31. Oktober 2009

Verwirrter Andreas Glarner?

Der SVP-Hardliner Andreas Glarner, der im letzten Nationalratswahlkampf noch mit Baden oder Badgdad-Plakaten geworben hat, bereitet sich mit seiner Firma auf die Zeit nach der Minarett-Abstimmung vor…

   

Update: Mobbing: SVP-Wadenbeisser attackiert Spuhler

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30. Oktober 2009

“Anonymität ist das A und O”

Unter dem gleichnamigen Titel hat der Bremgarter Bezirks-Anzeiger ein Interview mit der Präsidentin des Vereins “Die Dargebotene Hand Aarau” abgedruckt (und leider nicht online veröffentlicht). Interessant ist, dass die Anonymität für beide GesprächspartnerInnen entscheidend ist:

“Unsere Büros sind in Aarau; hier werden die Anrufe entgegengenommen. Der Dienst ist in vier Schichten aufgeteilt, jeweils ein freiwilliger Mitarbeiter ist anwesend, damit die Ratsuchenden rasch mit jemandem reden können. Um die Freiwilligen zu schützen, nennen diese am Telefon nie ihren richtigen Nahmen: alle haben ein Pseudonym. Die Anonymität der Nummer 143 ist das A und O. Deshalb können wir auch die Nummern der Anrufer nicht erkennen.”

Und die Website ist vorbildlich ausschliesslich per https erreichbar.

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27. Oktober 2009

Der ist einfach zu schön

 

und der eher nicht

CDU-Spendenaffähre

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21. Oktober 2009

Cablecom & IPv6

Beinahe 2 Monate hat es gedauert und 3 Nachfragen benötigt, bis sich schliesslich jemand vom Cablecom Abusedesk (?!) dazu geäussert hat, wie es mit Angeboten zu IPv6 aussehen würde:

“Da die Erschöpfung des IPv4 Standards noch nicht ereicht ist, wird der neue Internet-Adressstandard IPv6 auch nicht eingeführt.”

Keinen weiteren Kommentar.

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16. Oktober 2009

Katz- und Mausspiel unter der Bundeskuppel

Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates will trotz Ablehnung ihrer Schwesterkommission an einer Änderung des Ausweisgesetzes festhalten: Die Ausstellung nichtbiometrischer Identitätskarten soll weiter möglich und die zentrale Speicherung biometrischer Daten nicht obligatorisch sein. Die parlamentarische Initiative kommt nun also definitiv vor den Nationalrat. Es keimt nochmals Hoffnung…

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13. Oktober 2009

Update: Folien zum Workshop “Surfen – sicher und komfortabel”

Die Folien zum Workshop “Surfen – sicher und komfortabel” im Rahmen vom Computerlabor@KuZeB sind online.

Am Mi. 28.10.2009 findet bereit der nächste Computerlabor-Stammtisch statt. Die perfekte Möglichkeit, das letzte Kapitel zu den Browserspuren nochmals etwas zu vertiefen – insbesondere auch NoScript. Und die letzten Flash-Cookies wegzuputzen… ;-)

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11. Oktober 2009

Tor-Benefiz-Party

Konzert mit Keesel (HxC, CH)
Afterparty mit DJs Tälle & Merkli (Ska/HxC/Punk)

Vortrag “Staatliches Überwachen – ein juristischer Überblick”
Gründung der Swiss Privacy Foundation

Samstag 28. November 2009
im KulturZentrum Bremgarten KuZeB
Vortrag um 20.00, Party ab 22.00 Uhr

 

     

Überwachung und Zensur beschneiden mehr und mehr zentrale Grundrechte, wie das Recht auf Privatsphäre, die Meinungsfreiheit oder auch die Pressefreiheit. Diese gelten beispielhaft aber ebenso uneingeschränkt für Cyberdissidenten, welche in China im  Gefängnis sitzen, WählerInnen im Iran, die sich frei informieren möchten, für Personen, welche in der Schweiz um ihren Job bangen müssen, wenn sie sich kritisch zum Arbeitgeber oder im Widerspruch zur gängigen Meinung im Internet äussern oder für Dich, wenn Du am Surfen oder Mailen bist.

Verschiedene Projekte versuchen die Grundrechte für die elektronische Kommunikation zu erhalten. Dazu gehören z. B. die anonymisierenden Netzwerke Tor und JonDonym oder das anonyme/pseudonyme Invisible Internet Project I2P. Damit können auch zensurresistent Informationen verbreitet werden.

Von den Spenden der Tor-Benefiz-Party vor zwei Jahren wurde ein Root-Server, welcher massgeblich zum Netzwerk beiträgt, finanziert. Die Kosten betragen ca. CHF 1′000.- pro Jahr. Stellen wir ein, zwei, viele ins Netz.

20.00 Uhr    „Staatliches Überwachen – ein juristischer Überblick“

In dem Vortrag stellt Kire die Gesetze für die strafrechtliche und geheimdienstliche Überwachung vor und beleuchtet deren Umsetzung in der Praxis.

21.30 Uhr    Information & Gründung der Swiss Privacy Foundation

Nach einem kurzen Rückblick bezüglich der Verwendung der Spenden vor zwei Jahren gründen wir den Verein Swiss Privacy Foundation als zukünftiges juristisches Dach.

22.00 Uhr    Party mit Konzert und DJs

Auf der Bühne werden Keesel kräftig einheizen. Die Band spielt einen eigenständigen Mix aus Hardcore, Metal und etwas HipHop/House. Im Anschluss sorgen die DJs Merkli und Tälle für Tanzlaune. Für beste Stimmung ist gesorgt.

Dazu der passende Workshop im Rahmen des Computerlabors: Im Web surfen – sicher, komfortabel, anonym

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10. Oktober 2009

Mut zur Freiheit – drei Hinweise

Ilija Trojanow und Juli Zeh haben vor knapp zwei Monaten ein wohl ziemlich spannendes Buch veröffentlicht: Angriff auf die Freiheit – Sicherheitswahn, Überwachungsstaat und der Abbau bürgerlicher Rechte, das auch eine Argumentation für die Freiheit und gegen den Abbau von Grundrechten liefern soll. Auf jeden Fall ist der Podcast im Rahmen von Chaosradio Express wieder einmal sehr spannend geworden.

Darin wird auch über die Sauerlandzelle gesprochen, der (gemäss Tagesthemen) “vielleicht grössten Bedrohung in der Geschichte der Bundesrepublik”. Doch davon bleibt bei genauerer Betrachtung nicht viel übrig: Mehrere hundert Beamte, die sich ähnlich stümperhaft wie die Gruppenmitglieder anstellen. Hintermänner, welche auf der Lohnliste von Geheimdiensten stehen. Und Medien, welche die Sichtweise von Polizei und Regierung unhinterfragt übernehmen. Nachzuhören in einem Beitrag von Deutschlandfunk: Ein Käfig voller Enten? Recherchen zur Sauerlandzelle.

Und drittens haben 3sat und Iljia Trojanow über die Zukunft der Internetzensur nachgedacht:

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2. Oktober 2009

Bundesrat deckt Überwachungsbehörde und billigt komplette Internetüberwachung

Die Wochenzeitung WOZ hat in ihrer Ausgabe vom 16.7.2009 die geheime Einladung zur Vernehmlassung betreffend der neuen IP-Richtlinie des Dienstes Post- und Fernmeldeverkehr und die dazugehörigen Technical Requirements for Telecommunication Surveillance (und Organisational and Administrative Requirements) veröffentlicht. Darin fordert der Dienst von den Schweizer Internet Providern “to take measures for monitoring the whole IP-traffic”, also die Überwachung des kompletten Internetverkehrs. Er stützt sich auf “seinen generellen Auftrag und Artikel 33 Absatz 1bis der Verordnung über die Überwachung betreffend des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF)”, der ihn verpflichtet, die “technischen und administratorischen Einzelheiten der einzelnen Überwachungstypen” zu regeln. Die Überwachungstypen sind in Artikel 24 VÜPF abschliessend aufgezählt. Diese betreffen Verkehrs- und Inhaltsdaten von E-Mails und Einwahldaten ins Internet – aber nicht den kompletten Internet-/IP-Verkehr in Echtzeit.

Diesbezüglich stellten sich mir folgende zwei Fragen zuhanden des Bundesrats, die Nationalrat Geri Müller eingereicht hat:

Wie stellt er sich zur “vertraulichen Vernehmlassung”, welche den Adressaten knapp 3 Wochen Zeit für eine Antwort lässt und die Inkraftsetzung einen Monat später anordnet? Und wie stellt sich zur Tatsache, dass sich der Dienst ÜPF über die bundesrätliche Verordnung (VÜPF) hinwegsetzt?

Nun hat der Bundesrat in der Fragestunde des Nationalrates letzte Woche darauf geantwortet. Dabei stellt er sich schützend vor den Dienst:

Die Überwachungstypen sind in der Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Vüpf; SR 780.1.1) nicht abschliessend geregelt. Der Dienst ist gemäss Artikel 33 Absatz 1bis Vüpf dazu verpflichtet, die technischen und administrativen Einzelheiten der einzelnen Überwachungstypen zu regeln.

Aber genau hier liegt der Widerspruch. Die Verordnung besagt, dass der Dienst die Einzelheiten der Überwachungstypen regelt, aber auch, welche überhaupt angeordnet werden können. Die selbe Verordnung sieht im äquivalenten Artikel 16 für die Typen der (Mobil-)Telefon-Überwachung “die Übertragung des Fernmeldeverkehrs (Echtzeit-Überwachung der Nutzinformationen)” vor. Eine entsprechender Passus existiert für die Überwachung der Internetzugänge nicht! Konsequenterweise sind dann auch in der Gebührenverordnung nur Entschädigungen für diese Typen vorgesehen. Zusätzlich gelten für die Provider abschliessend die Pflichten aus Artikel 26 – und auch hier immer nur in Verbindung mit den definierten Typen aus Artikel 24.

Man könnte nun argumentieren, dass sich die technologischen Gegebenheiten geändert hätten. Dass sinngemässe, neue Anwendungen dazugekommen wären. Das mag für Internet-Telefonie z. B. angehen, lässt aber nicht die komplette Überwachung des IP-Verkehrs zu. Das ist ein ganz anderes Kaliber. Zudem hat es Chats, Instant Messaging, Foren, World Wide Web, File Transfer etc. auch schon beim Erlass der Verordnung gegeben.

Ich habe mich dahingehend nochmals mit einem Anwalt unterhalten. Und die Einschätzung deckt sich auch mit der von Dr. Widmer & Partner. Allerdings scheint genauso klar, dass das Bundesgesetz über die Überwachung des Post und Fernmeldeverkehrs in Artikel 15 Abschnitt 1 (und auch die entsprechende Botschaft) eine Überwachung des gesamten Fernmeldeverkehrs vorsehen würde.

Interessant wird nun ein anderer Abschnitt aus der Antwort:

Überwachungsmassnahmen stehen nicht expressis verbis in der Vüpf, werden aber durch die zuständigen Staatsanwaltschaften oder Untersuchungsrichter angeordnet und von den zuständigen Zwangsmassnahmengerichten bewilligt. Da der Dienst und die Fernmeldedienstanbieterinnen diese Überwachungsmassnahmen im Falle der Bewilligung umgehend durchführen müssen, regelt der Dienst in Zusammenarbeit mit Vertretern der Fernmeldedienstanbieterinnen die technischen und administrativen Einzelheiten der einzelnen Überwachungstypen in entsprechenden Richtlinien.

Dies bestätigt und klärt die Aussage des Sprechers des EJPD, dass in einem “einstelligen Prozentanteil” der Anordnungen eine Komplett-Überwachung bereits angewendet wird! Und wirft ein Licht auf die einzelnen Akteure und die Vorgeschichte:

Überspitzt formuliert ordnen einzelne Strafuntersuchungsbehörden in den Kantonen und beim Bund eine komplette Überwachung des IP-Verkehrs (oder beispielsweise auch eine DNS-Umleitung oder die Überwachung von E-Mails von/zu fremden Servern) an. Der DÜPF übergibt die Aufgaben den Providern, bei denen ein grösserer Aufwand entsteht (da hier ganz andere technische Massnahmen nötig sind und/oder massiv mehr Daten anfallen) – und welche die Rechtsmässigkeit gemäss eines Bundesgerichtsurteils nicht bestreiten dürfen. Anschliessend verhandelt der DÜPF auf Basis seiner technischen und administrativen Weisungskompetenz “geheim” mit den Providern – und der Bundesrat deckt die ganze Schose.

Es soll mir ja niemand mehr mit der Mär vom rechtsfreien Internet kommen.

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