Hier im Blog werden Kurzartikel veröffentlicht und auf Neuigkeiten auf www.kire.ch hingewiesen. Es gibt sie auch als Archiv, nach Kategorien sortiert und als RSS Newsfeed .
Wenn es nach dem DÜPF ginge, wären ab heute sämtliche Provider in der Schweiz angehalten, ihm Zugang auf den kompletten IP-Verkehr in Echtzeit zu verschaffen. Natürlich sind besonders die kleineren Anbieter ziemlich aufgebracht. Kommen doch auf sie neben der Unrechtsstaatlichkeit zusätzlich unverhätlnismässig grosse Ausgaben zu. BebbiCell hat Ihren Widerspruch veröffentlicht – und spricht darin Tacheles.
Diese Woche ist in der taz ein ziemlich guter Artikel erschienen, der die aktuellen Veränderungen und Spannungen (in Deutschland) recht gut dokumentiert:
“Doch die Kluft zwischen den Geeks, wie die digitalen Spezialisten sich gern nennen, und der heutigen Riege von Spitzenpolitikern, die das Internet meist erst als Erwachsene kennengelernt haben, ist groß. Ohne Frage vergreifen sich viele Blogeinträge, Tweets und Kommentare im Ton, wenn sie politische Entscheidungen wie die Kinderpornografiesperren kritisieren. Doch das kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass unter denen, die dort so harsch pöbeln, die besten Experten sind, die man sich für netzpolitische Fragen wünschen kann.
Grund für die scharfe Kritik der deutschen Blogosphäre ist das Entsetzen über die technische Ahnungslosigkeit, die aus den politischen Versuchen zur Regulierung des digitalen Raums spricht. Politik und Wirtschaft täten darum gut daran, den Einwänden der Netzaktivisten ihre Aufmerksamkeit zu schenken – so wie das Bundesverfassungsgericht, das den CCC als Gutachter beauftragt.”
Und etwas weiter unten:
“Derzeit scheint es nicht so, dass sich die gesamte Bewegung hinter den Piraten versammelt. Viele altgediente Netzaktivisten aus den Arbeitskreisen zu Vorratsdatenspeicherung und Zensur (AK Vorrat / AK Zensur), die sich seit Jahren politisch engagieren und vor dem Bundesverfassungsgericht sogar schon Teilerfolge einstreichen konnten, halten sich von der Piratenpartei fern [...]. [...]
Auch Beckedahl warnt davor, dass sich die Aktivität für digitale Bürgerrechte auf das Unterzeichnen einer Onlinepetition beschränkt. ‘Wohlfühlaktivismus’ nennt er das. Doch er steht für eine andere Strömung der Netzaktivisten als die Piratenpartei: Er wirbt dafür, weiter Lobbyismus bei etablierten Parteien zu betreiben und dort nach netzpolitischen Verbündeten zu suchen. Wie zäh das ist, weiß er, wenn er sagt: ‘Demokratie ist halt generell ein bisschen uncool’.”
Das deckt sich doch ziemlich gut mit meinen Beobachtungen – und lässt sich sinngemäss und zeitlich etwas verzögert wohl auch auf die Schweiz übertragen.
Eigentlich habe ich auch schon mal damit begonnen… Nun hat es Kim getan – und die strafbaren Handlungen aus dem Artikel 3 des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs übersetzt:
§147 Betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage
§148 Check- und Kreditkartenmissbrauch
§156 Erpressung
§160 Hehlerei
§161 Ausnützen der Kenntnis vertraulicher Tatsachen
§179septies: Missbrauch einer Fernmeldeanlage, wenn die anrufenden Personen mit einer Identifizierung des Anschlusses nicht festgestellt werden können
§180 Drohung
§181 Nötigung
§182 Menschenhandel
§183 Freiheitsberaubung und Entführung
§185 Geiselsnahme
§187.1 Sexuelle Handlungen mit einem Kind unter 16 Jahren
§188.1 Sexuelle Handlungen mit einer unmündigen Person über 16 Jahren, die in einer Abhängigkeit steht
§189 Absätze 1 und 3: Angriffe auf die sexuelle Freiheit und Ehre, sexuelle Nötigung
§190 Absätze 1 und 3: Vergewaltigung
§191 Schändigung
§192.1 Sexuelle Handlungen mit Anstaltspfleglingen, Gefangenen, Beschuldigten
§195 Ausnützung sexueller Handlungen, Förderung der Prostitution
§197 Pornografie
§221 Absätze 1 und 2: Brandstiftung
§223.1 Verursachung einer Explosion
§224.1 Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht
§226 Herstellen, Verbergen, Weiterschaffen von Sprengstoffen und giftigen Gasen
§227 Ziffer 1 Absatz 1: Verursachen einer Überschwemmung oder eines Einsturzes
§228 Ziffer 1 Absätze 1–4: Beschädigung von elektrischen Anlagen, Wasserbauten und Schutzvorrichtungen
§231.1 Verbreiten menschlicher Krankheiten
§232.1 Verbreiten von Tierseuchen
§233.1 Verbreiten von Schädlingen
§234.1 Verunreinigung von Trinkwasser
§237.1 Störung des öffentlichen Verkehrs
§238.1 Störung des Eisenbahnverkehrs
§240.1 Geldfälschung
§241.1 Geldverfälschung
§244 Einführen, Erwerben, Lagern falschen Geldes
§251.1 Urkundenfälschung
§258 Schreckung der Bevölkerung
§259.1 Öffentliche Aufforderung zu Verbrechen
§260bis–260quinquies: Strafbare Vorbereitungshandlungen, kriminelle Organisation, Gefährdung der öffentlichen Sicherheit mit Waffen, Finanzierung des Terrorismus
§264 Völkermord
§265 Verbrechen oder Vergehen gegen den Staat, Hochverrat
§266 Angriffe auf die Unabhängigkeit der Eidgenossenschaft
Wenn nur Ziffer eins als Strafbestand genannt ist, deutet das darauf hin, dass Fahrlässigkeit (Ziffer 2) ausgenommen ist.
Umweltschutzgesetz: Artikel 60 Absatz 1 Buchstaben g–i sowie m und o: falscher Umgang mit Organismen, Deponie ohne Bewilligung, inkorrekte Entsorgung von Sondermüll illegaler Handel mit Sondermüll
Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (seit 1.1.08 im BÜPF in Kraft):
§116 Absatz 3 (Förderung der rechtswidrigen Ein- und Ausreise sowie des rechtswidrigen Aufenthalts mit Absicht der unrechtmässigen Bereicherung oder im Rahmen einer Gruppe) und §118 Absatz 3 (Täuschung der Behörden mit Absicht der unrechtmässigen Bereicherung oder im Rahmen einer Gruppe)
(Die Aufzählung ist nicht ganz vollständig. Danke an Kim!)
An dieser Stelle möchte ich mal wieder auf einen exzellenten Podcast aus dem Hause Chaosradio Express hinweisen. In der aktuellen Folge spricht Tim Pritlove mit Udo Vetter über das Globale Dorf – Rechtsfreier Raum?. Darin geht es u. a. um Recht im und ausserhalb des Internets, aber auch um den aktuellen, sich zuspitzenden Konflikt zwischen den BewohnerInnen des Globlen Dorfes und der regierenden Generation der “Internetausdrucker”, über Vorratsdatenspeicherung und Überwachung, Medienkompetenz, die Rolle der traditionellen Medien aktuell und in Zukunft und den Umgang resp. die Streitkultur zwischen Menschen on- und offline. Der Beitrag dünkt mich sowohl für politisch wie auch technisch Interessierte höchst spannend!
Mit der Einladung zu einer dreiwöchigen, geheimen “Vernehmlassung” hat der Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr des Eidgenössischen Justiz und Polizeidepartementes EJPD, die Provider in der Schweiz darüber informiert, dass sie ab 1. August 2009 (!, mit einer elfmonatigen Übergangsfrist)
are committed to take measures for monitoring the whole IP-traffic.
Die Angelegenheit wurde von der Wochenzeitung WOZ gestern enthüllt und zusammen mit Original-Dokumenten veröffentlicht.
Der Dienst stützt sich dabei auf den Artikel 15 Absatz 1 des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs BÜPF:
Die Anbieterinnen von Fernmeldediensten sind verpflichtet, dem Dienst auf Verlangen den Fernmeldeverkehr der überwachten Person sowie die Teilnehmeridentifikation und Verkehrs- und Rechnungsdaten zuzuleiten.
Leider ist der Begriff “Fernmeldeverkehr” im Gesetz nicht weiter definiert. Sicher ist hingegen, dass in der entsprechenden Verordnung im Artikel 24 die Überwachungstypen, welche angeordnet werden können, abschliessend aufgeführt sind. Und hier handelt es sich ausschliesslich um Verkehrs- und Inhaltsdaten von E-Mails und Einwahldaten ins Internet – aber nicht um den kompletten IP-Verkehr in Echtzeit, inkl. Surfen, Chatten, Skypen, den Besuch bei Facbook, in Foren etc. pp.!
Und die IFPI Schweiz wartet schon darauf, dass zum bereits ziemlich umfangreichen Straftatenkatalog des BÜPF auch bald das Verbreiten von Musik [sic!] hinzukommt.
Gesetzlich haben wir somit zu Deutschland schon mal aufgeschlossen. Die Zeit zum netzpolitischen Schulterschluss müsste auch bei uns reif sein…
Bis jetzt war ich der Meinung, dass bei uns Wegweisungen durch die Polizeibehörden nicht möglich wären. Das mag auf kommunaler Ebene wohl stimmen, im kantonalen Polizeigesetz ist mit dem §34 seit dem 1.1.2007 jedoch eine Wegweisung vorgesehen:
Die Polizei kann Personen vorübergehend von einem Ort wegweisen oder fernhalten, wenn diese
a) die öffentliche Sicherheit und Ordnung erheblich gefährden oder stören,
b) den Einsatz von Polizeikräften, Feuerwehren oder Rettungsdiensten behindern,
c) andere Personen ernsthaft gefährden.
Während bei uns am letzten Sonntag die Piratenpartei Schweiz “erst” gegründet wurde – hat sie in Deutschland bereits die Segel Richtung Bundestagswahl gehisst:
Gestern wurde die VOX-Analyse zur Abstimmung über die Einführung biometrischer Ausweise vom 17. Mai veröffentlicht:
Bei der Untersuchung des Profils der Stimmenden stellten wir fest, dass soziodemografische Faktoren den Stimmentscheid nur geringfügig beeinflussten. Von den untersuchten soziodemografischen Faktoren war einzig der Zivilstand signifikant: Bei ledigen und geschiedenen Personen war der Ja-Stimmen-Anteil deutlich geringer, während verheiratete, in einer Partnerschaft lebende Personen und vor allem Witwen oder Witwer eher Ja stimmten. Tendenziell nahm der Anteil Ja-Stimmen mit steigendem Alter zu. Viel gewichtiger für den Stimmentscheid waren politische Faktoren, wobei vorwiegend das Regierungsvertrauen und die Identifizierung mit einer Partei eine Rolle spielten. Das stellten wir auch in Bezug auf die politischen Wertvorstellungen der Befragten fest: Jene, die für eine verschlossene Schweiz eintraten, die ihre Traditionen schützt, stimmten ziemlich eindeutig Nein – im Gegensatz zu jenen, die sich zu einer modernen, offenen Schweiz bekannten.
Die Untersuchung der Stimmmotive ergab, dass Ja-Stimmende die Vorteile der Vorlage in der Reisefreiheit im Ausland und beim Schutz vor Missbräuchen sahen. Bei der Ablehnung der Vorlage überwogen Befürchtungen im Zusammenhang mit dem Datenschutz.
Neu werden wir uns (wiederum) zweimal pro Monat, alternierend zu einem Workshop oder neu zum Stammtisch, treffen. An den Workshops soll ein Thema (mehr oder weniger Ubuntu-lastig) jeweils im Zentrum stehen. An den Stammtischen hingegen reichlich Zeit für Installationen, Fragen, Diskussionen, allgemeiner Austausch und gemütliches Beisammensein bleiben.
Mo.
14.09.2009:
Home-Server/Mediacenter einrichten (mehr Theorie)
Sa.
19.09.2009:
Home-Server/Mediacenter einrichten (mehr Praxis; ab 14.00 Uhr)
Mi.
30.09.2009:
Computerabor-Stammtisch
Mo.
12.10.2009:
Surfen – sicher und komfortabel
Mi.
28.10.2009:
Computerabor-Stammtisch
Mo.
09.11.2009:
Anonym surfen mit Tor
Mi.
25.11.2009:
Computerabor-Stammtisch
Sa.
28.11.2009:
Tor-Benefiz-Party
Mo.
14.12.2009:
eMailen – jetzt aber richtig
Die Workshops beginnen jeweils pünktlich um 20.00 Uhr in der neuen Läsothek im KuZeB. An den Stammtischen trifft mensch sich ab ca. 19.00 Uhr. Die Veranstaltungen stehen selbstverständlich auch Apfel- und Fenster-AnwenderInnen offen. Wer möchte, bringt seinen/ihren eigenen Computer (und ein Netzwerkkabel) mit.
NeueinsteigerInnen sind herzlich willkommen. Wer gleich eine Installation vornehmen möchte, möge sich bitte vorgängig, da die Zeit an einem Abend sehr schnell vorüber ist, für ein paar Abklärungen/Vorbereitungen melden – oder lässt sich an einem Stammtisch einfach erst einmal unverbindlich beraten…
Den Flyer gibt’s hier, weitere Infos da und genaueres zur Tor-Benefiz-Party demnächst…
Und nicht vergessen: Dieses Wochenende (Fr.-So.) findet das Cosin 2009 statt.