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Hier im Blog werden Kurzartikel veröffentlicht und auf Neuigkeiten auf www.kire.ch hingewiesen. Es gibt sie auch als Archiv, nach Kategorien sortiert und als RSS Newsfeed .


30. Juni 2009

Das KOBIK rühmt sich im Kampf gegen die Kinderpornografie

Im heute veröffentlichten Jahresbericht der Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (KOBIK) sieht sie im leichten Einbruch an Meldungen im Bereich der harten Pornografie, also mehrheitlich Kinderpornografie, möglicherweise ein Zeichen für die Wirksamkeit der DNS-Blockade. Naja, aus den Augen aus dem Sinn (wenn überhaupt), möchte da man meinen.

Interessanter sind aber eigentlich diese beiden Abschnitte:

Die Sperrung bekannter Kinderpornografie-Websites, der sog. Child Sexual Abuse Anti-Distribution Filter, läuft weiterhin. Zurzeit machen 10 Schweizer Provider auf freiwilliger Basis mit und sperren den Zugriff auf kommerzielle Kinderpornografieseiten.

Die Blockade-Aktion richtet sich gegen kommerzielle Anbieter illegaler Kinderpornografie im Ausland. Die Liste der zu bannenden Sites wird international aktualisiert, wobei jeder Eintrag von KOBIK zusätzlich auf die spezifische schweizerische Rechtslage hin überprüft wird. Ein Update der zu sperrenden Kinderpornografieseiten erfolgt vierteljährlich.

Dass das alles kommerzielle Anbieter sein sollen, wage ich mal zu bezweifeln. Wobei natürlich auch so das Verbreiten von dokumentiertem Kindsmissbrauch schrecklich genug ist! Interessant wäre noch, ob beim vierteljährlichen Update auch Seiten von der Liste entfernt werden. Bestätigt ist aber, dass die verschiedenen Staaten ihre z. T. doch qualitativ sehr zweifelhaften Listen gemeinsam pflegen.

Wer seinen eigenen Provider darauf testen möchte, ob er sperrt, schnappt sich diese zusammengeführe Liste, prüft einige Hostnamen per nslookup und schaut, auf welche IP-Adressen sie aufgelöst werden. Falls immer mal wieder die selbe auftaucht, ist das wohl der Stoppschild-Server. Über Deine Erkenntnisse würde ich mich freuen.

Verfasst von Kire und abgelegt unter: Datenschutz & Datensicherheit

29. Juni 2009

Vernehmlassungsantwort bezüglich des Übereinkommens des Europarates über die Cyberkriminalität

Morgen läuft die Eingabefrist für die Eingabe einer Vernehmlassungsantwort bezüglich der Genehmigung und Umsetzung des Übereinkommens des Europarates über die Cyberkriminalität aus. Und just habe ich es auch noch geschafft. Dafür gleich zweimal. Eine Eingabe entstand in Koproduktion und im Namen der Unternehmung, für die ich arbeite.

Die zweite wurde über die Swiss Internet User Group (SIUG) eingereicht:


Sehr geehrte Damen und Herren

Die SIUG ist eine Non-Profit-Organisation und Initiative der /ch/open, die sich aus Internet-Experten verschiedener Stufen zusammensetzt. Dazu gehören Akademiker aus verschiedenen Fachgebieten, Experten aus dem IT Security-Bereich, selbständige Informatiker und Anwender. Das Ziel der SIUG ist es, sich für eine vernünftige Anwendung, Entwicklung und Reglementierung des Internets und verwandter Technologien einzusetzen, ohne dabei den ursprünglichen offenen Geist und die Tradition des Mediums übermässig einzuschränken.

Gerne folgen wir der Einladung zur Teilnahme am Vernehmlassungsverfahren bezüglich der Genehmigung und Umsetzung des Übereinkommens des Europarates über die Cyberkriminalität und möchten wie folgt Stellung nehmen.

Gemäss Vernehmlassungsentwurf soll dem gültigen (leicht geänderten) Art. 143bis Absatz 1 Strafgesetzbuch

Wer auf dem Wege von Datenübertragungseinrichtungen unbefugterweise in ein fremdes, gegen seinen Zugriff besonders gesichertes Datenverarbeitungssystem eindringt, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Absatz 2 zur Seite gestellt werden

Wer Passwörter, Programme oder andere Daten, von denen er weiss oder annehmen muss, dass sie zu dem in Absatz 1 genannten Zweck verwendet werden sollen, in Verkehr bringt oder zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Wie der Vernehmlassungsentwurf in Kapitel 2.2.5.2 ausführt, ist bereits heute neben dem Eindringen auch die Herstellung und Verbreitung von Computerviren nach Art. 144bis Ziffer 2 StGB, wie unter Umständen auch der (unvollendete) Versuch oder die Gehilfenschaft, Software herzustellen oder zu verbreiten, welche dem Zwecke der Datenbeschädigung oder -veränderung dienen soll, verboten.

Darüber hinaus soll nun mit dem neu geschaffenen Absatz 2 zusätzlich (und als Offizialdelikt) auch

die Bereitstellung von Daten im Internet, mittels welcher grundsätzlich eine Vielzahl von Systemen ‘geknackt’ werden können, die mit demselben Schutz ausgestattet sind
(Kapitel 2.2.5.2 Vernehmlassungsentwurf)

geahndet werden können.

Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass sich der Zweck einer Software aus sich selbst nicht eindeutig bestimmen lässt. Ein Programm ist mit einem herkömmlichen Werkzeug vergleichbar. Genauso wie sich Skalpell, Hammer, Brecheisen oder Dietrich für nützliche oder gar lebensrettende Tätigkeiten einsetzen lassen, können sie auch für illegale Absichten verwendet werden.

Die Praxis und auch aktuelle Studien zeigen, dass sich die meisten Angriffe mit alltäglichen und/oder einfachen Programmen ausführen lassen, wie sie mit jedem Betriebssystem mitgeliefert werden. Dazu zählen Webbrowser oder auch das Terminalprogramm Telnet.

Niemand käme auf die Idee, die Verbreitung von Taschenmessern oder Webbrowsern zu verbieten.

Neben diesem offensichtlichen Beispiel, sind aber auch viele andere Programme, welche gemeinhin als „Hackertools“ bezeichnet werden könnten, für die IT (Sicherheits-) Industrie von entscheidender Bedeutung.

Mit sogenannten Portscannern z. B. lassen sich Computer oder ganze Netzwerke nach Diensten abfragen, welche allenfalls eine Angriffsfläche bieten. Ein Angreifer nutzt die so gewonnen Informationen, um einen Einbruch vorzubereiten, der Betreiber der Computer-Anlage, um die Sicherheit zu erhöhen. Vergleichen lässt sich die Tätigkeit mit dem Ferienhausbesitzer, der vor der Abreise an Türen und Fenster rüttelt, um sich zu vergewissern, dass sie auch wirklich verschlossen sind.

Wer mehr Sicherheit benötigt, wird Schlösser, Türen, Gitter etc. einsetzen, welche darauf geprüft sind, ob sie bekannten Einbruchswerkzeugen standhalten. Hier kommen in der Netzwerkwelt „Vulnerability Scanner“ zum Einsatz. Diese Schwachstellenprüfer testen Computer auf unzählige bereits bekannte Sicherheitslücken. Um eine verlässliche Aussage treffen zu können, ob eine allfällige Schwachstelle auch wirklich ausgenutzt werden könnte, muss dies in der Regel auch (automatisiert) versucht werden.

Ein weiteres Beispiel sind Passwortlisten und -Cracker. Mit diesen Hilfsmitteln lassen sich innerhalb eines Unternehmens die Stärke der verwendeten Kennwörter prüfen und auch die Verantwortlichen für das Thema sensibilisieren. Hier wie auch bei Softwareherstellern gilt: Erst wenn eine Lücke nicht nur abstrakt beschrieben, sondern konkret aufgezeigt und bewiesen werden kann, wird sie angemessen ernst genommen.

Eine zusätzliche wichtige Kategorie von Programmen zur Fehlersuche und Qualitätssicherung sind sogenannte Netzwerk-Sniffer. Mit ihnen kann der Datenverkehr aufgezeichnet werden und so Fehler im Netzwerk oder in Protokollimplementierungen festgestellt werden. Aber sie lassen sich auch dazu verwenden, (unverschlüsselte) Passwörter abzuhören und Schwachstellen aufzuspüren.

Um die Sicherheit informationstechnischer Anlagen weiterhin gewährleisten resp. steigern zu können, ist ein ungehinderter Austausch von Informationen zwischen Forschern in Beruf und Lehre, IT Dienstleistern und Kunden zwingend notwendig. Dazugehören auch Studiengänge, Kurse und das Bereitstellen von Beispielcode. Ein Bezug der notwendigen Software von einer vertrauenswürdigen Stelle muss gewährleistet bleiben. Es kann nicht angehen, dass durch Strafandrohung die Sicherheit leidet, während dem sich ein Angreifer, der sich durch das unbefugte Eindringen sowieso strafbar macht, die notwendigen Werkzeuge und Informationen aus dem Ausland beschafft. Hier verkehrt sich die ursprüngliche Absicht des Gesetzes, nämlich Daten zu schützen respektive Computer sicherer zu machen, ins Gegenteil.

Diese mögliche Rechtsunsicherheit gilt es zu vermeiden. Folgerichtig fordert auch die zu Grund liegende Cybercrime-Konvention, dass dieser Artikel nicht so ausgelegt werden darf,

als begründe er die strafrechtliche Verantwortlichkeit in Fällen, in denen das Herstellen, Verkaufen, Beschaffen zwecks Gebrauchs, Einführen, Verbreiten oder anderweitige Verfügbarmachen oder der Besitz nach Absatz 1 nicht zum Zweck der Begehung einer [...] umschriebenen Straftat, sondern beispielsweise zum genehmigten Testen oder zum Schutz eines Computersystems erfolgt.

Wenn sich der Zweck von Passwörtern, Programmen oder andere Daten nicht eindeutig zuordnen lässt, dürfen sie auch nicht im Zentrum von Strafuntersuchungen stehen. Allenfalls könnte man sich überlegen, ob analog Art. 143bis Absatz 1 Strafgesetzbuch explizit auch der Angriffsversuch in böswilliger Absicht strafbar werden soll.

So wie Crash-Tests in der Automobilindustrie müssen Sicherheitstests für Computer auf einem hohen Niveau möglich bleiben.

Wir hoffen, dass unsere Bedenken angemessen berücksichtigt werden können und stehen für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung.

Besten Dank & mit freundlichen Grüssen

Für die Swiss Internet User Group

Verfasst von Kire und abgelegt unter: Datenschutz & Datensicherheit

28. Juni 2009

In der Migros einkaufen…

…dann aber mit getauschten Gutscheinen vom Bleiberecht-/Anwaltskollektiv Zürich:

Flüchtlinge, die in Notunterkünften leben müssen, erhalten im Kanton Zürich die gesetzlich vorgeschriebene Nothilfe von CHF 8.- pro Tag nur noch in Form von Migros-Gutscheinen ausgehändigt. Um diese strukturelle Diskriminierung zu bekämpfen, tauscht das Bleiberecht-Kollektiv Zürich Migros-Gutscheine in Bargeld: Wöchentlich können die Asylsuchenden ihre Gutscheine gegen Bargeld wechseln und sich so ein kleines Stück Unabhängigkeit „zurückkaufen“.

Da sehr viele Flüchtlinge davon gebrauch machen, ist es wichtig, dass die Gutscheine dem Kollektiv möglichst rasch wieder abgekauft werden. Die Zusendung per Post klappt umgehend. Die Modalitäten können auf der Website des Bleiberecht-Kollektivs nachgeschlagen werden.

Verfasst von Kire und abgelegt unter: Krimskrams

27. Juni 2009

Tor: Retter für die freie Meinungsäusserung

Im Technology Review, dem renommierten Magazin der M.I.T., wurde ein interessanter Artikel über das Tor-Projekt veröffentlicht: Retter für die freie Meinungsäusserung.

Mein eigener Server gpfTOR4 schnurrt (meist) friedlich unter den ca. 20 schnellsten mit – und ist auch als Bridge tätig. Am Mo. 09.11.2009 wird es im Rahmen des Computerlabors eine Neuauflage des Workshops “Anonym surfen mit Tor” und wohl Ende November wiederum eine Tor-Benefiz-Party geben.

Verfasst von Kire und abgelegt unter: Datenschutz & Datensicherheit

Worldwide Telegraph

An: Solomon Greenbourne, Greenbourne’s Antiquarium, City of London, UK
Datum: Donnerstag 24. Januar 1924

SEHR GEEHRTER HERR GREENBOURNE STOP ZUGAENGE SIND VERSCHLOSSEN STOP DD IST DABEI LEIDER UMS LEBEN GEKOMMEN STOP MOEGE SEINE UND UNSERE SEELE N RUHE FINDEN STOP AC

Verfasst von Kire und abgelegt unter: Rollenspiel

25. Juni 2009

Aus der Abteilung “Vorsicht, Kunde” – heute mit Swisscom Directories

Als mir vor einem Jahr das Telefonbuch 14.2008 wie tausenden anderen Haushalten zugestellt wurde, habe ich Swisscom Directories ein Mail geschrieben, mit der Bitte, mir das doch zukünftig nicht mehr zu senden. Eine kleine Mutation, Formsache, sollte man meinen. Doch nicht so bei der Swisscom-Tochter:

* Zwei Wochen später flattert eine Rechnung für das Telefonbuch in den Briefkasten.
* Auf ein Hinweis-Mail wird erstmal nicht reagiert.
* Auf ein weiteres, mit der Hoffnung, dass da keine Mahnung eintrudeln möge
* folgt eine Entschuldigung.

Fehler passieren. Nicht weiter schlimm. Doch leider war damit die Sache noch nicht ganz ausgestanden.

* Vor einigen Wochen liegt das frisch gedruckte Telefonbuch 14.2009 in meinem Briefkasten
* Auf ein entsprechendes Mail wird wohl umgehend reagiert,

doch was geschieht nun? Das wohl unausweichliche:

* Swisscom Directories versendet wiederum eine Rechnung für kein Telefonbuch.

In dem Laden muss es recht lustig zu und her gehen… ;-)

Verfasst von Kire und abgelegt unter: Krimskrams

24. Juni 2009

Cosin09: Fahrplan online

Fürs Cosin09 ist die erste Version des Fahrplans verfügbar. Für einige Lücken sind noch Beiträge in Planung – Einreichungen sind aber weiterhin gerne gesehen.

Verfasst von Kire und abgelegt unter: CCC

19. Juni 2009

Gesetzgebung über biometrische Ausweise soll nachgebessert werden!?

Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates hat eine Kommissionsinitiative beschlossen, nach der das eben revidierte Ausweisgesetz in verschiedenen Punkten nachgebessert werden soll:

Nach dem äusserst knappen Abstimmungsergebnis in der Volksabstimmung vom 17. Mai 2009 will die SPK das Ausweisgesetz punktuell revidieren. Mit 18 zu 2 Stimmen hat sie eine Kommissionsinitiative (09.471 Pa.Iv. SPK-NR. Biometrische Ausweise) beschlossen, durch die einige Schwachstellen des Gesetzes nachträglich beseitigt werden sollen. Einerseits soll auf Gesetzesstufe festgehalten werden, dass nach wie vor nicht-biometrische Identitätskarten ausgestellt werden sollen. Andererseits soll auf die obligatorische zentrale Speicherung der biometrischen Daten verzichtet werden. Es ist zu prüfen, ob auf die zentrale Datenbank entweder überhaupt verzichtet wird oder ob jede Bürgerin und jeder Bürger individuell verlangen darf, dass ihre bzw. seine Daten nicht zentral gespeichert werden.

Uiuiui, tönt nicht schlecht. Doch bevor sich die Räte resp. der Bundesrat damit beschäftigen, muss nun zuerst die SPK des Ständerates der Chose zustimmen…

Verfasst von Kire und abgelegt unter: Datenschutz & Datensicherheit

13. Juni 2009

Todesanzeige

Sydney Morning Herald, Dienstag 22. Januar 1924

Die Universität ist erschüttert vom tragischen Tod ihres Professors Dr. David Dodge. Er war der jüngste und einer der aktivsten Wissenschaftler, der in Lehre und speziell auch in der Forschung aussergewöhnliches geleistet hat. Seit einigen Wochen weilte er im Auftrag der historischen Faktultät in der Nähe von Alice Springs, als ihn ein verhängnisvoller Unfall in einer Ausgrabungsstätte aus dem Leben riss. Die Universitätsleitung ist bestürzt und trauert mit den Angehörigen.

Professor Dr. Anthony Cowles

Verfasst von Kire und abgelegt unter: Rollenspiel

10. Juni 2009

Computerlabor: News – News – News

Der Joomla!-Workshop von und mit Frank im Rahmen vom Computerlabor geht in eine zweite Runde! Wir treffen uns zum Aufbau-Training am Montag 6. Juli ab 20.00 Uhr.

Am Wochenende darauf findet ebenfalls im KuZeB das Cosin 2009 statt. Chaos Singularity ist ein  technischer und politischer Event mit Workshops, Vorträgen, Diskussionsrunden und anderem Inhalt. Das gesellige Beisammensein soll aber ebenfalls nicht zu kurz kommen. Der Fahrplan ist noch nicht veröffentlicht. Auf jeden Fall dürfte es sich lohnen, sich schon mal den 10.-12. Juli in der Agenda anzukreuzen.

Dann haben wir uns noch so unsere Gedanken zum Herbstprogramm gemacht. Und dies ist der vorläufige Stand:

Mo. 14.09.2009: Home-Server/Mediacenter einrichten (mehr Theorie)
Sa. 19.09.2009: Home-Server/Mediacenter einrichten (Praxis)
Mo. 12.10.2009: Surfen – sicher und komfortabel
Mo. 09.11.2009: Anonym surfen mit Tor
Mo. 14.12.2009: eMailen – jetzt aber richtig

Und Ende November dürfte dann auch noch die zweite Tor-Benefiz-Party steigen!

Verfasst von Kire und abgelegt unter: Linux & Opensource
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