Ja, ja, ich weiss – der biometrische Pass schon wieder… Langsam habe ich das Thema auch satt. Sobald die Sache gebodigt ist, bin ich auch ruhig…
Auf jeden Fall ist letzte Woche das Abstimmungsbüchlein eingetrudelt. Im PDF habe ich es schon mal überflogen. Nun war es aber an der Zeit, es einmal genauer zu lesen. Nicht zu Letzt, da ich ja auch noch unentschlossen bin… – ob ich brieflich oder an der Urne abstimmen gehen soll.
Los geht es bereits im dritten Abschnitt: “Eine Überwachung der Bürgerinnen und Bürger mittels des neuen Passes ist ausgeschlossen”. Diese absolute und bestimmte Formulierung finde ich bemerkenswert, bei einem Pass, der einen Funkchip besitzt und ein aktives Auslesen von 25 bis 50 cm und ein passives Mithören zwischen 4 (beidseitig) und 50 m (Leser zu Pass) ermöglicht. [1]
Zwei Seiten weiter geht es Schlag auf Schlag. Zuerst mit der Schengen-/USA-Keule: “Die Einführung von E-Pässen schafft nämlich die Voraussetzung dafür, dass Schweizerinnen und Schweizer auch in Zukunft für eine Reise in und durch die USA kein Visum beantragen müssen, und dafür, dass die Schweiz nicht wieder aus dem Schengen-Raum ausgeschlossen wird.” Verschwiegen wird dabei, dass für die USA der bereits erhältliche E-Pass 06 (ohne Fingerabdrücke) reicht, dass es beim Schengener Vertrag durchaus Verhandlungsspielraum gibt – und auch, dass z. B. keine zentrale Speicherung der biometrischen Daten und keine biometrische ID verlangt wird. [2]
Weiter geht es mit der Begründung zur zentralen Speicherung der Fingerabdrücke und Passfotos: “Verzichtet die Schweiz, im Gegensatz zu den anderen Ländern, auf diese Möglichkeit, könnte der Schweizer Pass in Zukunft vermehrt Ziel von Fälschungen und Missbräuchen werden.” Da wird doch glatt suggeriert, dass wir die einzigen sein, welche darauf verzichten würden. Dabei ist die Tendenz umgekehrt. Beschlossene Sache ist es z. B. in Deutschland und Österreich, auf eine zentrale Datenbank zu verzichten. Und auch bezüglich Fälschungen und Missbräuchen musste die Landesregierung kleinlaut zugeben, dass seit 2003 gerade einmal 65 Fälle von Passerschleichung (bei beinahe 4 Mio. Pässen) bekannt sind. [2]
Interessant ist auch gleich der nächste Abschnitt: “Der Bundesrat erteilt diese [die Berechtigung um Fingerabdrücke auszulesen] nur jenen Ländern, deren Datenschutzniveau dem schweizerischen gleichwertig ist.” (Festgehalten auch im Art. 2a AwG) Das finde ich gut, dann dürften da also die USA schon mal wegfallen. Und auch sonst dürfte der überwiegende Teil der 50 resp. bald 90 Länder, die E-Pässe ausstellen, über keine gleichwertigen Datenschutzgesetze verfügen.
Dann nochmals Schengen: “Lehnt sie [die Schweiz] ab und kann sie sich mit allen 27 EU-Staaten nicht binnen 90 Tagen auf eine Lösung einigen, wird die Schengen-Dublin-Zusammenarbeit mit der Schweiz beendet.” Dass dies nicht ganz der Wahrheit entspricht, habe ich schon weiter oben erwähnt. Die Zeit für eine Neuauflage (ohne zentrale Datenbank) ist zwar knapp, aber machbar. Und das Abkommen würde sicher auch nicht gekündigt, wenn diese ein paar Monate zu spät rechtsgültig würde. Dass die Suppe nicht ganz so heiss gegessen wird, bestätigt der Bund n anderer Stelle auch selber: “Findet sich keine Einigung, kommt es im äussersten Fall zur Kündigung des Abkommens. Das Eintreten eines solchen Falles ist allerdings unwahrscheinlich: erstens hat die Schweiz ein Interesse, auch an der Weiterentwicklung der Zusammenarbeit zur Bekämpfung des grenzüberschreitenden Verbrechens und des Asylmissbrauchs beteiligt zu sein. Andererseits dürften auch die EU Staaten ein Interesse daran haben, dass die Schweiz weiterhin an der Zusammenarbeit teilnimmt. Es dürfte somit zu einer pragmatischen Lösung kommen.” [3]
Natürlich darf auch die Finte mit der ID nicht fehlen: “Die heutige Identitätskarte (ID) wird auf diesen Zeitpunkt [1. März 2010] nicht angepasst. ” Das ist wohl richtig. Dass der Bundesrat eine Einführung aber alleinig bestimmen kann, wird verschwiegen. Und auch, dass in der Differenzbereinigung zwischen National- und Ständerat zum neuen Ausweisgesetz auf eine Wahlfreiheit bei den Identitätskarten verzichtet wurde. Die Richtung ist also klar. [4]
In den Argumenten des Bundesrates müssen dann die USA und die Visumspflicht nochmals herhalten. Wieso das höchstens die halbe Wahrheit ist, steht bereits weiter oben. Hier noch der Hinweis, dass mit dem Wegfallen der Fingerabdrücke, auch auf die komplizierte und fehleranfällige Infrastruktur bezüglich Schlüsselaustausch für Extended Access Control, Passive und Active Authentication unnötig ist. [5]
Dann nochmals die Wiederholung bezüglich der Erschleichung eines Ausweises, die Sicherheit der gespeicherten Daten gegen Veränderung, unberechtigtes Lesen und Kopieren und die Unmöglichkeit der Ortung und Überwachung. Hatten wir doch alles schon. Ein nicht unwesentliches Detail: Die Speicherung des Passbildes mit Basic Authentication, wie es die USA verlangen und der Pass 06 implementiert, sieht keinen Schutz gegen Klonen vor. (Obwohl dies auch durch den Art. 2a AwG gefordert ist) [6]
Irgendwie ist es schon bemerkenswert, wieviele Mängel sich bemerkbar machen, wenn man sich etwas genauer in der Thematik auskennt. Und der bittere Nachgeschmack bleibt dann natürlich, wie es wohl bei anderen Vorlagen aussieht, wo man nicht (so gut) Bescheid weiss…


