Jahrelang ist das Verfahren in der Schublade von Bundesrat Blocher verschwunden. Nun wurde es von der Zunft der Internetausdruckern hervorgezerrt: Die Ratifizierung der Cybercrime-Konvention des Europarates. Die Schweizer Gesetze würden den Bestimmungen bereits weitestgehend entsprechen. Was nun dazu kommen soll, ist der Datenaustausch von Internet-Verkehrsdaten & Echtzeitüberwachung mit dem Ausland und ein sogenannter Hackertools-Paragraphen.
Bereits heute ist es verboten, unbefugterweise in ein fremdes, gegen seinen Zugriff besonders gesichertes Datenverarbeitungssystem einzudringen. Nun soll auch mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden können, wer Programme oder andere Daten verbreitet, welche dies ermöglichen.
Wichtig bleibt festzuhalten, dass viele dieser Programme absolut notwendig für die Arbeit von Leuten im IT Security-Umfeld sind, genauso wie für Systemadministratoren und Programmierer, welche ihre eigenen Systeme testen und sichern wollen. Ein Tool, das Sicherheitslücken aufzeigt, kann für die Schliessung derselben wie auch für unerlaubtes Eindringen verwendet werden. Sie müssen zugänglich sein und weiterentwickelt werden können. Es kann nicht sein, dass Victorinox keine Taschenmesser mehr verkaufen darf, nur weil damit auch Mitmenschen verletzt werden könnten.
Die Vernehmlassung ist gestern angelaufen und dauert bis zum 30. Juni 2009. Kantone, Parteien und interessierte Kreise (auch Privatpersonen) sind aufgerufen, sich zu äussern.


