Eigentlich wäre geplant gewesen, den Vortrag in einer Textversion nochmals aufzubereiten. Auf jeden Fall sind hier aber – bereits mit gehöriger Verspätung – die verwendeten Folien der Präsentation veröffentlicht. Interessant ist sicher auch kurz festzuhalten, was mensch tun könnte.
Da das Staatsschutzgesetz in der einen oder anderen Version ausgebaut werden wird, ist es bestimmt wichtig, ganz grundsätzlich über Grundrechte zu diskutieren. Es scheint wenig wirksam, einzelne Punkte einer Verschärfung während eines Abstimmungskampfes zu thematisieren, wenn die Bedeutung der Grundrechte nicht entsprechend hoch gehalten werden.
Zusätzlich könnte mensch z. B. ganz konkret auf JournalistInnen zugehen: Via InformantInnen und/oder Tarnidentitäten wäre es relativ einfach, Redaktionen auszuforschen. Tatsächlich gibt es im aktuellen Entwurf auch eine Einschränkung bezüglich der Überwachung von Personen, welche an ein Berufsgeheimnis gebunden sind, aber nur bezüglich der erweiterten Auskunftspflicht von Behörden etc. und bei den besonderen Mittel der Informationsbeschaffung, nicht jedoch beim Einsatz von V-Leuten und verdeckten Ermittlern. Dazu hier auch eine Passage aus der Stellungnahme zur Vernehmlassung BWIS-II von grundrechte.ch und den Demokratischen Juristinnen und Juristen Schweiz:
“Der Entwurf verzichtet hier generell auf Vorkehrungen zum Schutz von BerufsgeheimnisträgerInnen. Nach dem bisherigen Text wäre es problemlos möglich, z. B. Sekretariatspersonal von Anwaltskanzleien als Spitzel anzuwerben, wie das beispielsweise der deutsche Verfassungsschutz diverse Male getan hat (im Fall des heutigen grünen Bundestagsabgeordneten Hans-Christian Stroebele oder auch bei den Verteidigern im „Schmücker-Verfahren“). Ebenfalls möglich wäre die Ausforschung von Medienschaffenden durch V-Personen, womit der vom Bundesgericht mehrfach bekräftigte Informantenschutz im Medienrecht ausgehebelt würde, und die nwerbung von Medienschaffenden als V-Personen. Beides hat der deutsche Bundesnachrichtendienst seit den 90er Jahren praktiziert. Diese Praxis ist derzeit einer der Gegenstände eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages.”
Ein entsprechendes, kurzes Dossier (zu den Vorfällen) wäre sicher praktisch… Weiss da jemensch mehr?


