Seit 2004 ist die Anzahl der fichierten Personen im Staatschutzcomputer ISIS von 60′000 auf 110′000 Personen empor geschossen. Vorletzte Woche hat der Eidgenössische Datenschutzbeauftrage erstmals aufgrund des Öffentlichkeitsgesetzes von 2004 einen schmalen Blickwinkel in die Akten geöffnet. Gemäss WOZ-Artikel und der Pressekonferenz von grundrechte.ch scheint es u. a. auszureichen, dass ein Gemeinderat ein Demogesuch einricht oder ein Journalist in einem Artikel die Arbeit des Staatsschutzes analysiert, um die Aufmerksamkeit der Schlapphüte zu erregen. Zusätzlich verhärtet sich der Verdacht, dass die angeblich gelöschten Daten der Personenkontrolle im Kessel von Landquart dennoch Eingang in die Datenbank gefunden hätten. 2004 wurden über tausend Personen kontrolliert, welche gegen das WEF protestierten hatten.
Trotz Sauregurkenzeit wurde die Schlagzeile nur von wenigen Zeitungen kritisch aufgenommen. Erwähnenswert sind das St. Galler Tagblatt und interessanterweise einmal mehr der Sonntagsblick. Während sich der Tages Anzeiger gerade mal zu einem “es gibt keine neue Fichenaffäre” durchringt und dafür dem obersten Staatschützer gleich eine Plattform für seine Forderungen nach Erweiterungen der Kompetenzen im Rahmen von BWIS-II bietet. Bleibt zu hoffen, dass der Nationalrat dem Antrag seiner Kommission für Rechtsfragen folgt, und eine entsprechende Rückweisung an den Bundesrat veranlasst. Zudem ist das aktuell gültige Gesetz, wie auch das Beispiel der bespitzelten Basler GrossrätInnen zeigt, durch ein umfassendes Einsichtsrecht zu ergänzen.


