Weblog zu kire.ch

Für Kurzartikel und Neuigkeiten auf kire.ch.


29.01.2012/Kire

Auch Cablecom verweigert Auskunft zu Vorratsdaten

Neben der Swisscom verweigert auch die Cablecom den Einblick in die eigenen Vorratsdaten im Rahmen eines Datenauskunftsbegehrens. Die Begründung scheint recht eigenwillig:

In Bezug auf die IP-Adressen teilen wir Ihnen mit, dass diese vom Fernmeldegeheimnis geschützt sind. Es handelt sich dabei um eine gesetzliche Geheimhaltungspflicht, die im Fernmeldegesetz verankert ist.

Falls gemäss Cablecom das Fernmeldegeheimnis nicht nur gegenüber Dritten, sonder selbst für die an der Telekommunikation Beteiligten gilt, dann dürften eigentlich bei mir keine Datenpakete mehr ankommen...

Wir sind gespannt auf die Begründung von Sunrise. ;-)


20.01.2012/Kire

Swisscom verweigert Auskunft zu Vorratsdaten

Ende 2011 habe ich Swisscom ein Datenauskunftsbegehren gestellt - und dabei speziell darauf hingewiesen, dass

unter personenbezogenen Daten [....] insbesondere auch die gestützt auf Art. 15 Abs. 3 des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 2000 betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) erhobenen/aufbewahrten Verkehrs-, Rechnungs- und Standortdaten zu verstehen [sind].

Mit der Antwort vom 13.1.2012 verweigert das Unternehmen Auskünfte zur Vorratsdatenspeicherung folgendermassen:

Was die Auskunftgabe zu diesen Daten angeht, sieht Art. 9 DSG ausdrücklich vor, dass ein anderes Gesetz die Auskunftsrechte nach Art. 8 DSG "verweigern, einschränken oder aufschieben" könne. Das Fernmeldegesetz enthält solche Bestimmungen (Art. 45 und 46 FMG), welche in der FDV (Art. 80 ff FDV) weiter konkretisiert werden. Der Kunde kann demnach die Mitteilung der Verkehrs- und Rechnungsdaten nach Massgabe von Art. 81 FDV anfordern.

Meines Erachtens stellt weder Art. 45 noch 46 aus dem Fernmeldegesetz eine einschränkende Bestimmung der Rechte aus dem Datenschutzgesetz dar. Art. 81 aus der Fernmeldeverordnung regelt den Verbindungsnachweis (z.B. speziell auch für Prepaid-Kunden) und stellt darüberhinaus kein formelles Gesetz dar, welches nötig wäre, um das Auskunftsrecht nach DSG einzuschränken. Ob die Einschätzung stimmt, muss wohl ein Gericht klären.


19.01.2012/Kire

Klartext zur Neonazi-Datei in Deutschland

(via Annalist)


26.12.2011/Kire

Update: Artikel zu staatlichem Überwachen

Der Artikel zu staatlichem Überwachen, insbesondere zum Bundesgesetz und der Verordnung betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs, wurde der aktuellen Entwicklung (Inkraftsetzung der neuen VÜPF per 1.1.2012) angepasst und überarbeitet.


22.12.2011/Kire

Bilder aus Nordkorea

Oft sind Fotostrecken in den Online-Ausgaben von Zeitungen merklich nur dazu da, Klicks (und somit Reichweite) zu generieren. Im Gegensatz dazu sind die Bilder der Reuters-Fotografen aus Nordkorea, welche von Zeit-Online veröffentlicht worden sind, Meisterwerke. Die Aufnahmen 18 und 22 gefallen mir am besten.

Btw, wer auf der Suche nach einer Alternative für die Ausland-Berichterstattung ist, könnte hier fündig werden.


15.12.2011/Kire

kire.ch 3.0

Lange geplant und auch jetzt eigentlich keine Zeit gehabt. Dennoch musste es nun sein: Das Update von kire.ch.

Nach den ersten Seiten ab 1997, der eigenen Domain seit 2002 und dem integrierten Blog ab 2007 waren ein neues Layout, die Integration von externen Projekten und ein Frühlingsputz überfällig. Einige Seiten werden (wohl) noch übernommen. Viele veraltete jedoch nie mehr das Licht des Webs erblicken. Andere haben längst eine neue Heimat bei der Swiss Privacy FoundationExterner Link oder der Digitalen GesellschaftExterner Link gefunden und werden daher nur noch verlinkt.

Viel Spass


08.12.2011/Kire

Bewegungsprofile beim Bahnfahren

Die Idee von elektronischen Tickets geistert schon länger in den Köpfen der Verantwortlichen der SBB rum. Nun soll es aber laut einem Artikel der Aargauer Zeitung ernst gelten:

«In der zweiten Phase, frühestens ab 2017, wird die Karte zudem mit einem neuen Chip ausgerüstet», sagt Meyer im «Sonntag». «Mit dem Einbau können wir dann erfassen, wie das Fahrverhalten unserer Gäste ist und so auch die Ticketangebote entsprechend differenzieren.»

Datenschutz ist dabei natürlich kein Problem:

«Den Verantwortlichen werden weniger Daten zur Verfügung stehen als den Mobilfunkbetreibern.»

Na dann, bin ich beruhigt.


08.12.2011/Kire

Überwachungssoftware für Unrechtsregime - Made in Switzerland

Die Dreamlab AG (Bern) hat gemäss ZAPP/NDR Überwachungssoftware an Turkmenistan und Oman geliefert (ab 3:40):


10.11.2011/Kire

Fedpol WARNUNG: Trojaner mit Absender EJPD

Dabei handelt es sich natürlich nicht um den Trojaner Federal. Den würde die Bundespolizei ja kaum unter dem eigenen Namen versenden. Das ganze ist aber schon recht absurd.

WARNUNG - Trojaner mit Absender EJPD

Btw.: Eine gesetzliche Grundlage gibt es für den Trojaner Federal nicht.


05.07.2011/Kire

Bundesverwaltungsgericht: Überwachungstypen nach Art. 24 VÜPF sind als abschliessend zu betrachten

Nun hat sich m.W. erstmals ein hohes Gericht mit der Frage beschäftigt, ob die vom Dienst ÜPF angeordnete, von der WOZ enthüllte und vom Bundesrat gedeckte Überwachung des kompletten Internetverkehrs rechtlich zulässig ist. Und nicht ganz verwunderlich kommt das Bundesverwaltungsgericht im Urteil A-8267/2010 vom 23. Juni zum Schluss, dass

Art. 15 Abs. 1 BÜPF eine gesetzliche Grundlage für die Verpflichtung der [Fernmeldedienstanbieterinnen bildet], auf Verlangen der Vorinstanz [Dienst ÜPF] jegliche Art von Fernmeldeverkehr zu überwachen. Die Regelung der Einzelheiten ist mit Art. 15 Abs. 6 BÜPF an den Bundesrat delegiert worden, er hat somit zu bestimmen, welche konkreten Pflichten die FDA erfüllen müssen. [...] Der Bundesrat hat von der delegierten Rechtsetzungskompetenz Gebrauch gemacht. Im Bereich der Internet-Zugänge, dem 6. Abschnitt der VÜPF, beschränkt sich die erlassene Regelung jedoch im Wesentlichen auf verschiedene Überwachungsarten des E-Mail-Verkehrs. Art. 24 VÜPF enthält damit die momentan möglichen Überwachungstypen. Es ist unbestritten, dass sich die verfügte Überwachungsart, der Internetverkehr, keinem der in Art. 24 VÜPF aufgezählten Überwachungstypen zuordnen lässt. [...] Der Verfügung fehlt somit die vom Gesetzgeber verlangte Konkretisierung durch den Bundesrat, weshalb sie über keine genügend konkretisierte Grundlage in einer Verordnung verfügt und damit nicht rechtmässig ist.

(Danke Christian!)


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Nur die wenigsten Artikel aus dem alten Blog (November 2007 bis Dezember 2011) wurden übernommen.